Zum NDS HF sind Interessierte zugelassen:
Im Weiteren braucht es eine Berufserfahrung von mindestens 12 Monaten im Akutpflegebereich in einem Spital oder in einer Klinik.
Wer über einen Abschluss auf der Tertiärstufe als:
oder über ein vom BBT anerkanntes ausländisches Diplom in den erwähnten Gesundheitsberufen (Art. 68 BBG, Art. 69 BBV) verfügt und eine Berufserfahrung von mind. 12 Monaten im Akutpflegebereich in einem Spital oder in einer Klinik nachweisen kann.
Zusätzlich sind an einer Eignungsprüfung die vorausgesetzten Pflegekompetenzen nachzuweisen (Richtlinien sind in Bearbeitung).
Je nach Bildungsanbieter unterscheiden sich die Aufnahmeverfahren, Informationen finden Sie bei den entsprechenden Anbietern.
(aktualisiert 30.5.2011)