Voraussetzungen zur Weiterbildung
Zum NDS HF sind Interessierte zugelassen:
- die über einen Abschluss auf der Tertiärstufe als dipl. Pflegefachfrau HF / dipl. Pflegefachmann HF oder
- Bachelor of Science in Pflege FH oder
- über ein vom BBT anerkanntes ausländisches Diplom in Pflege (Art. 68 BBG, Art. 69 BBV) verfügen.
Im Weiteren braucht es eine Berufserfahrung von mindestens 12 Monaten im Akutpflegebereich in einem Spital oder in einer Klinik.
Wer über einen Abschluss auf der Tertiärstufe als:
- dipl. Rettungssanitäterin HF / dipl. Rettungssanitäter HF
- dipl. Hebamme HF bzw. Bachelor of Science Hebamme FH
oder über ein vom BBT anerkanntes ausländisches Diplom in den erwähnten Gesundheitsberufen (Art. 68 BBG, Art. 69 BBV) verfügt und eine Berufserfahrung von mind. 12 Monaten im Akutpflegebereich in einem Spital oder in einer Klinik nachweisen kann.
Zusätzlich sind an einer Eignungsprüfung die vorausgesetzten Pflegekompetenzen nachzuweisen (Richtlinien sind in Bearbeitung).
Je nach Bildungsanbieter unterscheiden sich die Aufnahmeverfahren, Informationen finden Sie bei den entsprechenden Anbietern.
(aktualisiert 30.5.2011)
