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Mitteilungen

Wechsel der Zuständigkeit NDS HF

Intensivpflege - Anästhesiepflege



Neue Zuständigkeit, neue Berufsbezeichnung


Weiterbildungen in Intensiv- und Anästhesiepflege mit Beginn ab 1. Juli 2010 werden nicht mehr durch den SBK reglementiert. Zuständige Behörde für die Anerkennung dieser Spezialisierungen gemäss Rahmenlehrplan für das Nachdiplomstudium Höhere Fachschule in Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege (RLP NDS HF AIN) ist das Bundesamt für  Berufsbildung und Technologie BBT. Für alle vor dem 30. Juni 2010 begonnenen Weiterbildungen ist jedoch nach wie vor der SBK zuständig.


Die Berufsbezeichnungen gemäss neuem Rahmenlehrplan lauten:


Ø dipl. Expertin / dipl. Experte Anästhesiepflege NDS HF


Ø dipl. Expertin / dipl. Experte Intensivpflege NDS HF


Inhaber/innen eines Fähigkeitsausweises nach SBK sind voraussichtlich ab Herbst 2011 - das heisst nach Beendigung des ersten Studiengangs nach RLP NDS HF AIN - berechtigt, den neuen Berufstitel ohne weitere Auflagen zu führen.
Für sämtliche Auskünfte zum Nachdiplomstudium HF AIN und zur neuen Titelführung ist die OdASanté (Nationale Dach-Organisation der Arbeitswelt Gesundheit) zuständig. 
Tel. 031 380 88 88, info(at)odasante.ch; http://www.odasante.ch/
(SBK-ASI, 20.7.2010)

Forschung

Die SGI beschloss an ihrer letzten Plenarversammlung in Biel alle zwei Jahre eine Summe von bis zu 30.000 Sfr für Forschung in der Intensivmedizin/-Pflege bereitzustellen.

Hierfür hat die SGI-SSMI Kriterien aufgestellt. Sie können im pdf-Dokument (deutsche [79 KB] sowie französische [72 KB] Version) eingesehen werden.

Ein Antrag für die Unterstützung von Forschungsprojekten kann grundsätzlich auch von Intensivpflegepersonal gestellt werden. Diese müssen unter anderem außerordentliches Mitglied der SGI-SSMI sein.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Schweizerischen Geschellschaft für Intensivmedizin (SGI).