In Situationen, in denen der zugrundeliegende krankmachende Prozess grundsätzlich heilbar oder verbesserbar ist, sind lebenserhaltende Massnahmen sinnvoll. In Krankheitssituationen, in denen keine Aussicht auf eine definitive Heilung oder Besserung besteht, können lebenserhaltende Massnahmen für die Betroffenen oder Angehörigen eine Verlängerung des Leidens– oder Sterbeprozesses bedeuten.
Wenn eine Therapiemassnahme nach aktuellstem medizinischen Kenntnisstand keinen günstigen Einfluss auf den Heilungsprozess hat, für den Patienten keine Verbesserung seiner Lebensqualität darstellt und lediglich eine Verlängerung des Leidens bzw. des Sterbeprozesses bedeutet, so ist deren Einsatz nicht mehr gerechtfertigt. Ist der Patient in einer solchen Situation ansprechbar und urteilsfähig, so wird die weitere Behandlung zusammen mit dem Patienten besprochen und das weitere Prozedere festgelegt. Sollte der Patient nicht mehr ansprechbar und nicht mehr urteilsfähig sein, wird nach seinem mutmasslichen Willen respektive nach der Patientenverfügung im Gespräch mit den Angehörigen das weitere Prozedere besprochen.
Einziges Ziel der palliativen Therapie muss sein, dem Patienten in dieser Situation das maximale physische und psychische Wohlbefinden zu ermöglichen. Auf der Intensivstation gehören palliative Massnahmen ebenso zum umfassenden Therapiekonzept, wie andere intensivmedizinische Massnehmen auch.
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