Aktuelles aus der Intensivpflege
Inkrafttreten der Rahmenlehrpläne NDS HF
Intensivpflege - Anästhesiepflege
Neue Zuständigkeit, neue Berufsbezeichnung
Weiterbildungen in Intensiv- und Anästhesiepflege mit Beginn ab 1. Juli 2010 werden nicht mehr durch den SBK reglementiert. Zuständige Behörde für die Anerkennung dieser Spezialisierungen gemäss Rahmenlehrplan für das Nachdiplomstudium Höhere Fachschule in Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege (RLP NDS HF AIN) ist das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT. Für alle vor dem 30. Juni 2010 begonnenen Weiterbildungen ist jedoch nach wie vor der SBK zuständig.
Die Berufsbezeichnungen gemäss neuem Rahmenlehrplan lauten:
Ø dipl. Expertin / dipl. Experte Anästhesiepflege NDS HF
Ø dipl. Expertin / dipl. Experte Intensivpflege NDS HF
Inhaber/innen eines Fähigkeitsausweises nach SBK sind voraussichtlich ab Herbst 2011 - das heisst nach Beendigung des ersten Studiengangs nach RLP NDS HF AIN - berechtigt, den neuen Berufstitel ohne weitere Auflagen zu führen.
Für sämtliche Auskünfte zum Nachdiplomstudium HF AIN und zur neuen Titelführung ist die OdASanté (Nationale Dach-Organisation der Arbeitswelt Gesundheit) zuständig.
Tel. 031 380 88 88, info(at)odasante.ch;www.odasante.ch
(SBK online: 20.7.2010)
Neues aus der Entwicklungskommission
Die Mitglieder der Entwicklungskommission AIN (Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege) haben sich bereits zu zweiten Mal in Bern getroffen. Aus den Sitzungen werden in Zukunft Beschlussportokolle auf der website der OdAsanté einsehbar sein. (August, 2010)
Kongresse & Fortbildungen
SKWI-Fortbildungstag 2010 → Flyer ←
Journée de formaiton de la SKWI 2010 → Flyer ←
»» Anmeldung zum SKWI Fortbildungstag
»» Inscription pour la journée de formation SKWI
Weitere Veranstaltungen: Informationen Auf dieser Webseite
SBK-Leitfaden „Pflege&Recht“
Darf ich sieben Tage nacheinander arbeiten? – Gelten Pikettdienste als Arbeitszeit? – Muss ich meine Schwangerschaft beim Vorstellungsgespräch erwähnen? – Und nicht zuletzt: Was passiert, wenn mir bei der Arbeit ein Fehler passiert? Von der ersten bis zur letzten Minute ihrer Schicht bewegen sich Pflegefachfrauen und –fachmänner in einem Rahmen rechtlicher Vorschriften und Massstäbe. Und doch nehmen viele das Recht wie ein fernes, fremdes (und nicht allzu freundliches) Land wahr. Der SBK hat nun einen 100seitigen Leitfaden veröffentlicht, der sich zum Ziel setzt, praxisnah und reiseführerähnlich Wissen zu vermitteln und Vorurteile abzubauen. Ein Interview mit dem Autor, Pierre-André Wagner, Leiter des Rechtsdienstes SBK, erscheint in der Dezember-Nummer der „Krankenpflege“.
SBK Mitglieder können ein Exemplar des Buches zum absoluten Vorzugspreis von 21.-- beziehen.
Der Normalpreis des Buches für Nichtmitglieder und Organisationen beläuft sich auf 35.--. Der Preisunterschied trägt der Tatsache Rechung, dass Mitglieder bereits mit dem Mitgliederbeitrag zur Erstellung des Buches beigetragen haben. Es freut uns, unseren Mitgliedern dieses attraktive Angebot offerieren zu können.
Bestellen können Sie unter
SBK Geschäftsstelle, Choisystrasse 1 / Postfach 8124, 3001 Bern, Tel: 031 388 36 36, Fax: 031 388 36 35 (Fax), info(at)sbk-asi.ch, www.sbk-asi.ch
Gelder für Forschung
Der Forschungsfond von bis zu 30.000 Sfr der SGI - SSMI ist neu auch für Intensivpflegepersonal zugänglich.
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