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Mitgliedschaft

Ordentliches Mitglied  kann jede Ärztin, jeder Arzt mit eidgenössischem Facharzttitel Intensivmedizin oder einer nachweislich ebenbürtigen Weiterbildung in Intensivmedizin (Ordentliches Mitglied Ärzteschaft) werden sowie jede Pflegefachperson, die den Titel diplomierte Expertin oder Experte Intensivpflege NDS HF[1] führt oder den Nachweis einer ebenbürtigen Weiterbildung in Intensivpflege erbringt (Ordentliches Mitglied Pflege (pdf_d/pdf_f)).

[1] NDS HF: Nachdiplomstudium Höhere Fachschule

Ausserordentliches Mitglied können Ärzte, diplomierte Pflegefachleute mit Fähigkeitsausweis in Intensivpflege und Angehörige der medizinisch-technischen Berufe werden, die ein nachweisbares Interesse für die Intensivmedizin besitzen oder sich um dieses Gebiet verdient gemacht haben. Für die Aufnahme als ausserordentliches Mitglied ist ein Curriculum, aber keine Patenschaft nötig.

Zugewandtes Mitglied können natürliche oder juristische Personen werden, welche die Voraussetzungen für die ordentliche oder ausserordentliche Mitgliedschaft nicht erfüllen, jedoch ein nachweisbares Interesse für die Intensivmedizin besitzen, oder sich um dieses Gebiet verdient gemacht haben. Für die Aufnahme als zugewandtes Mitglied ist ein Curriculum, aber keine Patenschaft nötig.

Passivmitglieder sind ordentliche Mitglieder, welche ihre beruflichen Aktivitäten in Intensivmedizin aufgegeben haben. Sie zahlen keine Beiträge.

Die Ehrenmitgliedschaft wird von der Gesellschaft an verdiente Persönlichkeiten verliehen.