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Neu: September 2011

 

Der Vorstand der SGI besteht aus dem Präsidenten, der Präsidentin Pflege, dem Alt-Präsidenten („Past-President“), dem designierten Präsidenten („President Elect“), dem Sekretär, dem Kassier und den Beisitzern. 

Nur ordentliche Mitglieder sind in den Vorstand wählbar. Es muss innerhalb des Vorstandes ein ausgewogenes Verhältnis zwischen ordentlichen Mitgliedern Ärzteschaft und Pflege gewahrt werden.

Eine oder einer der beiden Präsidenten (Präsident/Präsidentin und Präsident Pflege/ Präsidentin Pflege) ist geschäftsführende Präsidentin oder geschäftsführender Präsident und innerhalb der Präsidialarbeit letztlich verantwortlich und entscheidungskompetent. Die Funktion „Geschäftsführende Präsidentschaft“ muss alle 2 Jahre von einer ordentlichen Mitgliederkategorie zur anderen wechseln. Der Wechsel erfolgt ohne Wahl aber mit Bestätigung durch den Vorstand.

Der Vorstand führt, unterstützt durch das ständige Gesellschaftssekretariat (IMK), die laufenden Geschäfte im Sinne der von der Gesellschaft gefassten Beschlüsse. Er entscheidet in allen Belangen die nicht der Generalversammlung  vorbehalten sind. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.

Die aktuelle Zusammensetzung des SGI-Vorstands finden Sie hier. Der Vorstand bearbeitet einzelne Themenbereiche schwerpunktmässig in Ressorts.