Alle vor dem 1. Juli 2010 begonnenen Weiterbildungen in Intensivpflege werden bis zu deren Abschluss vom SBK reglementiert und überwacht. Zuständiges Fachorgan ist die Kommission für die Weiterbildung zur dipl. Pflegefachfrau, zum dipl. Pflegefachmann, Intensivpflege. Sie setzt sich zusammen aus 5 Delegierten des SBK und 5 ärztlichen Delegierten der Schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin.
Zu den Aufgaben der Kommission gehören
Die Kommission trifft sich zu 3 bis 4 Sitzungen jährlich. Allfällige Gesuche müssen jeweils drei Wochen vor den Sitzungen via Sekretariat Bildung, SBK-Geschäftsstelle, Postfach, 3001 Bern, eingereicht werden www.sbk-asi.ch