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Paritätische Kommission

Alle vor dem 1. Juli 2010 begonnenen Weiterbildungen in Intensivpflege werden bis zu deren Abschluss vom SBK reglementiert und überwacht. Zuständiges Fachorgan ist die Kommission für die Weiterbildung zur dipl. Pflegefachfrau, zum dipl. Pflegefachmann, Intensivpflege. Sie setzt sich zusammen aus 5 Delegierten des SBK und 5 ärztlichen Delegierten der Schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin.

Zu den Aufgaben der Kommission gehören

  • die Anerkennung, Kontrolle und Aberkennung von Intensivpflegeabteilungen als Weiterbildungsstätten;
  • die Beurteilung der Gesuche um Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildung, um Anerkennung von Weiterbildungen oder um Wiederholung von Abschlussexamen;
  • die Entscheidung über Wiedererwägungsgesuche und Rekurse;
  • die periodische Anpassung des Weiterbildungsprogramms an die Entwicklung der Pflege und der Medizin.

Die Kommission trifft sich zu 3 bis 4 Sitzungen jährlich. Allfällige Gesuche müssen jeweils drei Wochen vor den Sitzungen via Sekretariat Bildung, SBK-Geschäftsstelle, Postfach, 3001 Bern, eingereicht werden www.sbk-asi.ch