Jeder Intensivmediziner, jede Intensivmedizinerin ist zur kontinuierlichen Fortbildung (continuous medical education, CME) verpflichtet.
Aufgrund des Bundesgesetzes betreffend der Freizügigkeit des Medizinalpersonals in der Schweizerischen Eidgenossenschaft (FMPG) müssen alle Inhaberinnen und Inhaber eines schweizerischen oder ausländischen Facharzttitels - unabhängig von ihrem Beschäftigungsgrad - eine kontinuierliche Fortbildung gemäss dieser Fortbildungsordnung absolvieren. Die in der Schweiz tätigen Titelträger Intensivmedizin haben im 2009 zum ersten Mal die Fortbildung für den Zyklus 2006-2008 deklariert.